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Finanzlexikon: personalwirtschaft
personalwirtschaft
Personalwirtschaft (auch Personalwesen) bezeichnet den Bereich der Betriebswirtschaft der sich um den planmäßigen Umgang mit dem Produktionsfaktor Arbeit bemüht. Die Hauptfunktionen der Personalwirtschaft sind:
* Personalplanung
o Laufbahnplanung
o Besetzungsplanung
o Personalbestandplanung
o Personalbedarfsplanung
o Personaleinsatzplanung
o Personalveränderungsplanung
* Personalbeschaffung / Personalmarketing
o interne Personalbeschaffung
+ Stellenausschreibung
+ Personalentwicklung
+ Beförderung
+ Versetzung
+ Mehrarbeit
o externe Personalbeschaffung
+ Arbeitsamt
+ Personalvermittler
+ Stellentafel
+ Inserat
+ Abwerbung
+ Unternehmensimage
+ (Jobbörsen) im Internet
+ (Rekruting-Messen)
* Personalentwicklung der (Fachkompetenzen) und (Schlüsselqualifikationen)
o Eignungsdiagnostik
o Einarbeitung
o Ausbildung
o Training
o Coaching
* Personalführung
o Führungsstil
o (Managementmodelle)
o Motivation
o Betreuung
o Vorschlagwesen
o Anreizsysteme
* Personalverwaltung
o Aufbauorganisation mittels (Stellenbeschreibungen) (auch Organigramm)
o Entlohnung
o Arbeitsrecht
o Sozialrecht
o Sozialwesen
o Freisetzung
Ökonomische Ziele der Personalwirtschaft sind:
* Kostenminimierung
* Leistungssteigerung
* Innovationsförderung
* Kreativitätsnutzung
Soziale Ziel der Personalwirtschaft sind:
* Erfüllen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
* Arbeitsplatzsicherheit
* Arbeitszeitgestaltung
* Mitarbeitermotivation
* Ermöglichung von Mitbestimmung
Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Bereiche im individuellen Unternehmen wird auch Personalpolitik genannt. Im Rahmen der Unternehmenspolitik wird somit das Verhalten und die Handlungsweise zur Erreichung der betrieblichen (Ziele) bestimmt. Zum Teil werden derartige Bestimmungen in einem Leitbild festgeschrieben oder mittels (Arbeitsanweisungen) vorgegeben.
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